Vielen Dank, daß Du Dir die Zeit für diese ausführliche Antwort genommen hast!Also wären Spielfelder Schießstätten im Sinne des §27 I WaffG oder würden, ob einer vergleichbaren Inrtgessenslaee, analog zu solchen erfasst, so wäre, mit Erlaubnis der Eltern und unter geeigneter Aufsicht, Kindern ab dem 12. Lebensjahr der Umgang mit Paintball Markierern nicht verwehrt?
ارسال نظر آزاد است، اما اگر قبلا در بیانثبت نام کرده اید می توانید ابتدا وارد شوید.